Weboldalunk funkcionális, statisztikai és marketing sütiket használ, melyek adatai harmadik felekkel is megosztásra kerülnek. Részletes adatvédelmi tájékoztató
Jogi és számviteli szakértők felszámolási ügyekben
Insolvenz nur ab 200.000 Forint? Dann kann der Gläubiger tätig werden
16.05.26
Die Untergrenze für einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens: Wann und wie kann der Gläubiger tätig werden?
Einleitung
Das Insolvenzverfahren ist kein einfaches Mittel der Forderungsbeitreibung, sondern ein Verfahren zur Regelung der Zahlungsunfähigkeit. Der Gesetzgeber legt dementsprechend Beschränkungen und Voraussetzungen fest, damit Gläubiger dieses Instrument nicht missbräuchlich nutzen.
Eine solche zentrale Beschränkung ist die Untergrenze: In bestimmten Fällen kann die Insolvenz eines Schuldners nur dann beantragt werden, wenn die Forderungssumme (ohne Zinsen und Nebenforderungen) 200.000 Forint übersteigt.
Gesetzlicher Hintergrund und typische Fälle der Zahlungsunfähigkeit
Das Gesetz über das Vergleichsverfahren und das Insolvenzverfahren (kurz: Cstv.) legt fest, wann ein Schuldner als zahlungsunfähig gilt. Das Gericht kann die Zahlungsunfähigkeit unter anderem in den folgenden Situationen feststellen:
- Vertragsbasierte, unbestrittene oder anerkannte Verbindlichkeit: Der Schuldner hat auch innerhalb von 20 Tagen nach Ablauf der Leistungsfrist nicht gezahlt und die Verbindlichkeit nicht bestritten und hat auch auf die anschließende schriftliche Zahlungsaufforderung des Gläubigers nicht geleistet.
- Rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Zahlungsbefehl: Der Schuldner hat nicht innerhalb der in der rechtskräftigen Entscheidung festgelegten Frist gezahlt.
- Sonstige im Cstv. genannte Fälle: zum Beispiel eine erfolglose Zwangsvollstreckung.
Die Untergrenze: 200.000 Forint (was bedeutet das genau?)
- Wann muss der Betrag 200.000 Forint erreichen? In den beiden oben genannten typischen Fällen (unbestrittene/anerkannte vertragliche Verbindlichkeit + gesonderte Gläubigeraufforderung sowie Nichtbefolgung eines rechtskräftigen Urteils/Zahlungsbefehls) kann der Gläubiger nur dann einen Insolvenzantrag stellen, wenn der Forderungsbetrag 200.000 Forint übersteigt.
- Was wird in den Betrag eingerechnet? Nur die Hauptforderung (die „Kapitalforderung“). Nicht eingerechnet werden können Verzugszinsen, Vertragsstrafe, die Pauschale für Beitreibungskosten (40 Euro), sonstige Nebenforderungen sowie Verfahrenskosten.
- Zusammenrechnung aus mehreren Rechnungen: Der Gläubiger kann seine fälligen Kapitalforderungen gegen denselben Schuldner zusammenrechnen, und wenn diese zusammen 200.000 Forint übersteigen, kann die Schwelle erfüllt sein. Der Gesamtbetrag muss nicht zwingend aus einem einzigen Vertrag stammen, jedoch ist die Voraussetzung „unbestritten oder anerkannt“ bei jeder betroffenen Forderung gesondert zu prüfen.
- Gemeinsamer Antrag mehrerer Gläubiger: Die Schwelle bezieht sich auf die Forderung eines Gläubigers gegen einen Schuldner. Wenn mehrere Gläubiger jeweils Forderungen unter 200.000 Forint haben, reicht deren Zusammenrechnung in der Regel nicht aus, um die Grenze zu erreichen; jeder von ihnen muss die Voraussetzungen selbstständig erfüllen oder sich auf einen anderen, nicht an diese Schwelle gebundenen Zahlungsunfähigkeitsgrund berufen.
- Forderung in Fremdwährung: Bei einer in Fremdwährung bestehenden Forderung prüft das Gericht die Erfüllung der Schwelle in Forint; es ist zweckmäßig, im Antrag den gewählten Wechselkurs (z. B. den der MNB) und den Forintgegenwert am Tag der Einreichung anzugeben.
Der Fall eines rechtskräftigen Urteils/Zahlungsbefehls
- Liegt der Forderung eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl zugrunde und leistet der Schuldner nicht innerhalb der festgesetzten Frist, kann der Insolvenzantrag gestellt werden, sofern die Kapitalforderung 200.000 Forint übersteigt.
- In diesem Fall ist keine gesonderte Gläubigeraufforderung erforderlich, die Schwelle ist jedoch gleichermaßen maßgeblich.
Was gilt als Nebenforderung und warum ist das wichtig?
- Verzugszinsen (gesetzlich oder vertraglich)
- Vertragsstrafe
- Pauschale für Beitreibungskosten (40 Euro bei Handelsgeschäften)
- Verfahrens- und Anwaltskosten
- Sonstige Nebenforderungen
Diese können nicht in das Minimum von 200.000 Forint eingerechnet werden.
Ein häufiger Fehler ist, dass der Gläubiger die Schwelle zusammen mit Zinsen „erreicht“; dies wird vom Gericht zurückgewiesen.
Praktische Beispielsituationen
- 1. Beispiel: Die Kapitalforderung beträgt 195.000 Ft, die Verzugszinsen 30.000 Ft. In den genannten Fällen kann kein Antrag gestellt werden, weil die Hauptforderung 200.000 Ft nicht erreicht.
- 2. Beispiel: Es bestehen drei fällige und unbestrittene Rechnungen zu jeweils 90.000 Ft gegenüber demselben Schuldner. Die Kapitalforderungen können zusammengerechnet werden (270.000 Ft), sodass die Schwelle erfüllt ist, wenn die 20 Tage verstrichen sind und eine nachweisbare schriftliche Aufforderung erfolgt ist.
- 3. Beispiel: Die Kapitalforderung beträgt 210.000 Ft, der Schuldner hat jedoch am 15. Tag die Leistung ausführlich bestritten (Qualitätseinwand, mit Unterlagen). Die Voraussetzung einer unbestrittenen Forderung liegt nicht vor; statt eines Insolvenzantrags ist die Einleitung eines Klageverfahrens oder eines Zahlungsbefehlsverfahrens angezeigt.
- 4. Beispiel: Rechtskräftiger Zahlungsbefehl über eine Hauptforderung von 230.000 Ft, der Schuldner hat nicht gezahlt. Die Schwelle ist erfüllt, die Insolvenz kann beantragt werden.
Wichtige Unterschiede und bewährte Praxis
- Die Insolvenz ist kein Beitreibungsinstrument: Ist die Forderung bestritten, ist der richtige Weg der Zahlungsbefehl oder eine Klage. Die Nutzung der Einleitung eines Insolvenzverfahrens zur „Druckausübung“ kann als Missbrauch gelten und Kosten- sowie Schadensersatzfolgen nach sich ziehen.
- Kommunikation und Nachweisbarkeit: Die Gläubigeraufforderung sollte stets so versendet werden, dass Zustellung/Empfang dokumentiert werden können. Achten Sie auf die Richtigkeit der Anschrift und der Unternehmensdaten.
- Transparenz der Berechnungen: Bereiten Sie den Antrag so vor, dass die Hauptforderung klar von den Nebenforderungen getrennt ist und eindeutig hervorgeht, wie die Hauptforderung 200.000 Ft übersteigt.
Zusammenfassung
- Die Untergrenze von 200.000 Forint ist ein zentraler Filter bei Insolvenzanträgen, wenn sich der Gläubiger auf eine „unbestrittene oder anerkannte“ vertragliche Verbindlichkeit (20 Tage + schriftliche Aufforderung) oder auf die Nichtbefolgung eines rechtskräftigen Urteils/Zahlungsbefehls beruft.
- Die Schwelle bezieht sich ausschließlich auf die Kapitalforderung; Zinsen und sonstige Nebenforderungen können nicht eingerechnet werden.
- Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist eine sorgfältige Vorbereitung: der Nachweis des Fehlens eines Streits oder eines rechtskräftigen Titels, der Aufforderung und ihrer Zustellung sowie die eindeutige Darstellung einer Kapitalforderung von über 200.000 Ft.
- Im Zweifel empfiehlt sich die Abstimmung mit einem Rechtsexperten, da ein unpassend gewähltes Verfahren oder ein unvollständiger Antrag zur Zurückweisung und zu unnötigen Kosten führen kann.
Haben Sie eine Frage? Benötigen Sie ein Angebot?
Kontaktieren Sie uns gerne in Bezug auf Buchhaltung, Lohnverrechnung, Steuern oder andere Unternehmensangelegenheiten – telefonisch, per E-Mail oder persönlich. Unsere Mitarbeiter beantworten Ihre Anfrage kurzfristig.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Fordern Sie jetzt ein schriftliches Angebot an oder rufen Sie uns unter einer der untenstehenden Kontaktmöglichkeiten an!
Fordern Sie jetzt ein schriftliches Angebot an! Oder rufen Sie uns gerne unter einer der untenstehenden Nummern an!
Felszámolásnál nem maga az eljárás a legnagyobb veszély, hanem az, ha az ügyvezető nem tudja, épp melyik szakaszban jár az ügy — és emiatt kicsúszik a 8 napos határidőből, hibásan nyilatkozik vagy rossz kezekbe kerül a cég vagyona. A cikk végigveszi, mikor mi történik, és hol csúszhatnak be a legdrágább hibák.
Felszámolási kérelem érkezett? Az ügyvezetőnek ilyenkor nemcsak gyorsan kell reagálnia, hanem pontosan tudnia kell, mely határidők, iratátadási kötelezettségek és személyes kockázatok következnek a folyamat minden lépésében.
Egy késve bejelentett követelés milliókba kerülhet: felszámolásnál a 40 és 180 napos határidő sorsdöntő. Segítünk, hogy hitelezőként időben, pontosan és jogszerűen lépjen, és ne veszítse el a megtérülés esélyét.
Egyetlen rosszul megírt vagy nem igazolhatóan kézbesített fizetési felszólítás is elég lehet ahhoz, hogy a felszámolási kérelem elbukjon. A cikk megmutatja, mire kell figyelnie hitelezőnek és adósnak, hogy ne egy formai hiba döntse el az ügyet.
A felszámolás nem egy egyszerű cégbezárás, hanem szigorú határidőkhöz kötött jogi és pénzügyi eljárás, amelyben a vagyon feltárásától a hitelezők kielégítéséig minden lépésnek komoly tétje van. Egy elmulasztott nyilatkozat vagy határidő akár végleg eldöntheti, ki mennyihez jut hozzá.